Liebe Besucherinnen und Besucher des Max-Planck-Instituts für Polymerforschung,

basierend auf der neuesten Corona-Schutzverordnung gelten am MPI-P folgende Regeln:

 

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter …

gilt der 3G-Status. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen täglichen einen gültigen Test mit Zertifikat (Bürgertest) vorweisen.

 

Für Fremdfirmen (Handwerker etc.) …

gilt der 3G-Status. Dieser muss per Gesetz bereits durch den jeweiligen Arbeitgeber kontrolliert werden. Zusätzlich wird der Status nochmal in unserem Haus kontrolliert. Hierfür muss auf Verlangen ein gültiger 3G-Nachweis vorgezeigt werden. Wir bitten daher alle Fremdfirmen, diesen Nachweis mit sich zu führen. Ansonsten ist eine Arbeit in unserem Institut nicht gestattet.

 

Für Gäste des Instituts …

gilt ein 2G-Status. Bitte sprechen Sie vor Besuch des Instituts mit ihrer Kontaktperson, um Details zu klären. Gäste, die uns z. B. für wissenschaftliche Vorträge besuchen, die weder geimpft noch genesen sind, haben keinen Zutritt zum Institut. Der 2G-Status muss durch einen gültigen Impfausweis oder ein Dokument, welches den Genesenen-Status dokumentiert, nachgewiesen werden.

 

Für Besucher der Cafeteria …

gilt ein 2G-Status. In der Cafeteria essen dürfen nur Bedienstete des MPI-P oder des benachbarten MPI-C. Für alle anderen ist eine Mitnahme möglich. Für die Mitnahme / das Betreten der Cafeteria ist ein 3G-Status erforderlich.

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