Notfallplan des MPI für Polymerforschung

Ziele des Notfallplans 

Eine Pandemie im Sinne dieses Planes ist eine Infektionskrankheit, die neu auftritt oder relativ plötzlich wieder verstärkt auftritt, und bei der zu befürchten ist, dass Mitarbeiter des Instituts betroffen sind, weil große Teile der Bevölkerung infiziert werden und/oder der zu erwartende Krankheitsverlauf schwer sein wird. Die Institutsleitung handelt entsprechend den allgemeinen Fürsorgepflichten und nach diesem Notfallplan, wenn ihr zuverlässige Informationen über eine Pandemie vorliegen, die Auswirkungen auf Mitarbeiter des Instituts erwarten lassen. Das Ziel ist es, unter Einbeziehung verfügbarer Expertisen, dynamisch und der Situation möglichst angemessen zu reagieren, um gesundheitliche Risiken für Mitarbeiter und Gäste des Instituts, sowie für am Institut tätige Fremdfirmen gänzlich zu vermeiden oder zu minimieren. 

 

Der Krisenstab

Die Institutsleitung bildet situationsbezogen einen Krisenstab, der sie berät. Dem Krisenstab sollen die relevanten Funktionsträger und Fachkräfte des Instituts angehören, deren Expertise zur Bewältigung der Situation erforderlich oder hilfreich ist. Weiter sollen im Rahmen der Möglichkeiten externe Expertisen angemessen einbezogen werden. Der Krisenstab berät und unterstützt die Geschäftsführung bezüglich zu ergreifender Maßnahmen, wie z.B. das Aussprechen und die Überwachung von Freistellungen oder Arbeitsverboten, die Aufrechterhaltung der Kommunikation, den Kontakt zur Generalverwaltung der MPG sowie zu Behörden und für die Aufrechterhaltung der Versorgung und der Sicherheit im MPI für Polymerforschung.

 

Dem Krisenstab gehören an: Kontaktdaten siehe Notfallliste des Instituts: 

  • Geschäftsführender Direktor des Instituts
  • Verwaltungsleitung                                                 
  • Wissenschaftlich-technischer Koordinator des Instituts
  • Leiter der Haustechnik
  • Leiter der Öffentlichkeitsarbeit
  • Leiter der IT

 

Weiter kann je nach Erforderlichkeit der Situation hinzugezogen werden: - 

  • Institutskollegium
  • Betriebsärztin
  • Leiter Arbeitssicherheit 
  • Strahlen- und Laserschutzbeauftragte
  • Gentechnikbeauftragter
  • Datenschutzbeauftragter
  • Betroffene Gruppenleiter
  • Sicherheitsfachkräfte
  • Leitung der Verwaltungssachgebiete

 

Warnstufen „Gelb“ und „ Rot“

 

Es wird zwischen drei Lagesituationen unterschieden:

Normalsituation

Es besteht keine Gefährdung durch eine Pandemie. 

 

Warnstufe Gelb 

Sofern hinreichende Informationen darüber vorliegen, dass die Häufigkeit, Ausbreitungsgeschwindigkeit, Ernsthaftigkeit einer Ansteckung mit gefährlichen und übertragbaren Infektionserregern die Gesundheit von Mitarbeitern pandemieartig bedroht. Die Geschäftsführung beruft den Krisenstab ein, beobachtet die Lage intensiv und entscheidet je nach Lage über angemessene vorbeugende Schritte. Je nach Entwicklung der Situation wird die „Warnstufe Gelb“ beibehalten, wieder aufgehoben oder zur „Warnstufe Rot“ ausgeweitet. 

Mitarbeiter, die aus Infektionsgebieten kommen, werden aufgefordert für die Dauer der Inkubationszeit im „Home-Office“ zu arbeiten. Falls Home-Office nicht sinnvoll möglich ist, wird im Einzelfall über eine Freistellung entschieden. Gleiches gilt bei Verdacht von Kontakt mit infizierten Personen im näheren Umfeld.

Es wird gezielt über Hygiene-Maßnahmen informiert.

Einschränkungen oder Widerruf für Dienstreisen können ausgesprochen werden.

Mitarbeiter, die Erkrankungssymptome zeigen, werden aufgefordert den Hausarzt oder die Betriebsärztin zu kontaktieren und nicht das Institut zu betreten. Es wird empfohlen die jeweilige Arztpraxis erst nach telefonischer Absprache mit der Arztpraxis zu betreten, um eine evtl. Ansteckung anderer zu vermeiden. 

Eine Information an die jeweilige Arbeitskreisleitung, die Verwaltung oder den verantwortlichen Projektleiter sollte umgehend erfolgen.

Warnstufe Rot 

Akute Gefährdung durch eine Pandemie. Die Institutsleitung ergreift im Rahmen ihrer Möglichkeiten gestützt auf Beratungen im Krisenstab alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Mitarbeiter. Dieses kann die Absage von Seminaren und Konferenzen sowie das Arbeiten im „Home -Office“ beinhalten.

Je nach Verlauf wird die „Warnstufe Rot“ beibehalten, zur „Warnstufe Gelb“ zurückgestuft oder ganz aufgehoben.

Im Falle einer akuten Infektion eines Mitarbeiters/in muss der Geschäftsführende Direktor und die Verwaltungsleitung informiert werden, die dann das Gesundheitsamt in Mainz informieren. Diese wird über Quarantänemaßnahmen des Instituts entscheiden. Mit Teilschließungen des Instituts ist in diesem Fall zu rechnen. 

Die Projektleiter werden aufgefordert eine Gefährdungsanalyse ihrer Anlagen im Fall der Schließung des Instituts oder ihres Bereiches bereitzuhalten und gegebenenfalls die Anlagen herunterzufahren bzw. dem vom Krisenstab festgelegten Notdienst über zu treffende Maßnahmen zu informieren.

Information der Mitarbeiter

Die Ausrufung der Warnstufen „Gelb“ und „Rot“ wird kurzfristig in geeigneter Weise (z.B. per Emailzusammen mit für den speziellen Pandemiefall erforderlichen Verhaltensregeln allen Mitarbeitern, Gästen und Fremdfirmen kommuniziert. Die Institutsleitung kann als angemessene Reaktion auf einen Pandemiefall Mitarbeiter ins Home-Office versetzen oder unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freistellen. Die Anordnung und die Dauer nach bestem Wissen situationsbezogen unter Einbeziehung des Krisenstabes. Alle freigestellten Mitarbeiter sind verpflichtet, sich regelmäßig über den Fortbestand der Freistellung zu informieren. Dies erfolgt von zu Hause aus durch Abfrage Ihrer Email.

Analog zu den Regeln für Mitarbeiter wird die Arbeit von Gästen und Fremdfirmen auf dem Institutsgelände entsprechend eingeschränkt oder beendet. 

Für alle nicht frei gestellten Mitarbeiter stellt das MPIP möglichst geeignete Schutzvorkehrungen bereit. 

 

Notbetrieb 

Der Notbetrieb stellt eine situationsbezogene Reduktion oder Einstellung der Tätigkeiten des Instituts dar und er umfasst alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung essenzieller betrieblicher Funktionen und zur Versorgung im Falle einer Pandemie, um materielle Schäden zu vermeiden ohne dabei eine unangemessene Gefährdung der Gesundheit von Mitarbeitern zu bewirken. Die Institutsleitung benennt das für den Notbetrieb essentielle Personal. Dies sind in der Regel Mitarbeiter der Haustechnik und der IT. 

Zusätzlich werden die Labor- und Dienstverantwortlichen aller relevanten Bereiche des Instituts aufgefordert, weiteres für den aktuellen Notbetrieb essentielles Personal zu benennen. 

 

Allgemeine Verhaltensregeln im Pandemiefall 

Eine Pandemie ist nicht auf das Institut begrenzt und betrifft den privaten Bereich gleichermaßen. Deswegen sind alle Mitarbeiter angehalten sich im Ernstfall unverzüglich über alle zur Verfügung stehenden Medien über Verhaltensregeln und Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Die Institutsleitung wird ihrerseits im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzlich informieren. Grundlage hierfür sind Richtlinien des Robert-Koch Instituts (www.rki.de) und der Generalverwaltung MPG. Die Selbstinformation über die allgemeine Gefahrenlage durch die Medien wird den Mitarbeiten empfohlen. Der Dienstherr/Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei der Arbeit gewährleisten und ihm möglich und zumutbar sind. 

Die Mitarbeitenden sind nach §§ 15, 16 ArbSchG verpflichtet, jede erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und dessen arbeitsschutzrechtlichen Weisungen nachzukommen. Haben sich Beschäftigte in Risikogebieten aufgehalten, müssen sie dies folglich der Institutsleitung anzeigen. 

 

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